16.10. Gleiches Recht für alle
Im Grundgesetzbuch steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, und niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens und auch nicht wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Eine Behinderung darf auch kein Grund zur Benachteiligung sein und trotzdem werden laut einer Studie des Mainzer Instituts für Soziologie diese Gesetze nicht eingehalten, wie ich in dem Blog von REIZZENTRUM lesen konnte.
Schüler, deren Eltern aus niedrigster Einkommen- und Bildungsgruppe kommen, werden demnach benachteiligt, denn von diesen Kindern, bekamen laut der Studie, nur drei von vier Schülern, eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung, bei gleicher Schulnote von 2,0. Das heißt die Kinder werden benachteiligt wegen ihrer Herkunft und müssen zu dem noch im weiteren Leben darunter leiden, denn eine hohe Schulbildung ist heut zu Tage das Wichtigste um noch eine Ausbildung auf einen “guten Beruf” zu bekommen. Wird den Kindern dieses schon in frühen Jahren verbaut, möchte ich nicht wissen, wie unser Staat in 30 Jahren aussieht. Eine Mittelschicht gibt es dann wohl kaum noch und es wird der ewige Kampf zwischen Armut und Reichtum sein.







22.10.08 - 14:48 Uhr
Leider sehen viele Menschen das mit dem Grundgesetz nicht so. Ich bin auch der Meinung das alle Menschen gleich und besonderst die Kinder, den die können nichts dafür, behandelt werden sollten. Das zeigt das man Respekt gegenüber anderen hat. Man möchte ja selbst respektiert werden, also muss man auch andere den nötigen respekt entgegen bringen. Doch leider ist es wirklich so das viele Menschen alleine schon wegen ihrer sozialen oder abstammungs Herkunft nicht gerne gesehen sind.